![]() AGB / BeförderungsbestimmungenBeförderungsbedingungen für die Benutzung vonBussen und Trailern des Produktes Motorradtransport der kurier-zentrale Birwe GmbH Gültig vom 01.01.2009 Herausgeber : kurier-zentrale Birwe GmbH Ruhrau 33a 45279 Essen 1. Geltungsbereich 2. Abschluss des Beförderungsvertrages 3. Leistung der kurier-zentrale Birwe GmbH; Beförderung von Personen mit Motorrädern oder Fahrrädern 4. Verladung von Motorrädern oder Fahrrädern 5. Beförderung von Gepäck 6. Beförderungsentgelt; Fahrpreis; Zahlung 7. Stornierung: Umbuchung 8. Stornierung durch kurier-zentrale Birwe GmbH 9. Haftung 10. Gerichtsstand 1. Geltungsbereich Die Beförderungsbedingungen für die Benutzung von Bussen und Trailern der kurier-zentrale Birwe GmbH, gelten für die Beförderung von Personen und Motorräder im innerdeutschen Verkehr. 2. Abschluss des Beförderungsvertrages Der Vertrag kommt grundsätzlich mit der Aushändigung der Beförderungsdokumente zustande. 3. Leistung der kurier-zentrale Birwe GmbH ; Beförderung von Personen mit Motorrädern Die kurier-zentrale.de befördert im Binnenverkehr Personen mit Ihren Motorrädern. Die Beförderung wird nur im Rahmen der verfügbaren Plätze in den hierfür vorgesehenen Bussen durchgeführt. Die Beförderung der Motorräder erfolgt auf Trailer. Die Trailer sind offen oder geschlossen. Die Anzahl der insgesamt zugelassenen Personen richtet sich nach der im Fahrzeugschein zugelassenen Anzahl der Sitzplätze. 4. Verladung von Motorräder Die Motorräder müssen innerhalb der Verladezeit am Verladeort gemäß Fahrzeugbegleitschein bereitstehen. Die Verladung und Entladung der Motorräder und ggf. ein erforderliches Umstellen auf dem Trailer obliegt dem Fahrzeugführer. Mit dem Abstellen des Fahrzeuges auf dem Trailer gilt das Fahrzeug als an die kurier-zentrale Birwe GmbH übergeben. Nach der Ankunft werden die Fahrzeuge vom Verladepersonal entsichert. Mit dem Entfernen der Zurrgurte sowie der Freigabe gilt das Fahrzeug als an den Fahrzeugführer übergeben. 5. Beförderung von Gepäck Das Gepäck darf während der Beförderung mit einem geschlossen Trailer an, den Motorrädern oder Fahrrädern, belassen werden. Auf ein festes Verzurren sowie auf die Einhaltung der zulässigen Lademaße ist durch den Fahrzeugführer zu achten. Zusätzlich angebrachtes Gepäck kann am Motorrad verbleiben, wenn das Gepäck eine feste komplette Einheit bildet, die Gepäckstücke fest mit dem Motorrad verbunden sind und keine für die Verzurrung benötigten Anschlagpunkte verdeckt werden. Motorradhelme dürfen während der Fahrt nicht am Motorrad verbleiben. Der Kunde ist für die Einhaltung der zoll- und verwaltungsbehördlichen Bestimmungen und Verpflichtungen verantwortlich. Handelswaren und gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden. 6. Beförderungsentgelt; Fahrpreise Für die Buchung von Fahrkarten werden Überweisung und Lastschrifteinzug angeboten. Voraussetzung für den Lastschrifteinzug ist ein Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland. Ein Widerruf der Einzugsermächtigung ist gegenüber der verkaufenden Stelle vorzunehmen. Bei Zahlung per Lastschrift prüft und bewertet die kurier-zentrale Birwe GmbH die Datenangaben der Besteller. 7. Stornierung: Umbuchung Der Reisende ist bis zum Antritt der Fahrt berechtigt, jederzeit den Beförderungsvertrag zu kündigen. Die Stornierungserklärung ist an die kurier-zentrale Birwe GmbH zu richten und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung wird ein angemessener Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt. Maßgeblich für die Berechnung des Stornierungsentgelts sind der Zugang der Rücktrittserklärung und die Rückgabe der Beförderungsdokumente. Bei zwei oder mehr Fahrten (z. B. Hin- und Rückfahrt) ist für die Berechnung der Frist der Tag des jeweilig gebuchten Fahrtantritts entscheidend. Storniert der Kunde bis zu einem Zeitraum von 30 Tagen vor dem geplanten Antritt der Fahrt, schuldet er 30 % des vereinbarten Beförderungsentgelts. 29 – 15 Tage vor Fahrtantritt schuldet er 40 %, 14 – 7 Tage vor Antritt der Fahrt schuldet er 50 %, ab dem 6. Tag vor Fahrtantritt 70 % Der Fahrpreis wird gegen Rückgabe der Beförderungsdokumente nur dann vollständig erstattet, wenn der Reisende aus Gründen, welche die kurier-zentrale Birwe GmbH zu vertreten hat, die Fahrt nicht antreten kann. 8. Stornierung durch kurier-zentrale Birwe GmbH Die kurier-zentrale Birwe GmbH kann den Beförderungsvertrag vor Antritt der Fahrt und während der Beförderung aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: die tatsächlichen Maße des Fahrzeugs oder andere für die Beförderung wichtige Angaben bei der Verladung von den ursprünglich bei der Buchung angegebenen und im Fahrzeugbegleitschein vermerkten Angaben abweichen. In diesem Fall hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz; Wenn die Restzahlung des Kunden nicht spätestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt bei der kurier-zentrale Birwe GmbH eingegangen ist; der Kunde die Durchführung der Fahrt nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen pflichtwidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 9. Haftung/Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, den in den Beförderungsbedingen aufgeführten Verpflichtungen nachzukommen. Dies gilt vor allem für die Einhaltung der vorgeschriebenen Maximalmaße des Fahrzeuges. Der Reisende haftet für alle Schäden, die der kurier-zentrale Birwe GmbH oder Dritten durch Nichtbeachtung der aufgeführten Sicherheitsbestimmungen oder durch fehlende oder unrichtige Angaben entstehen. Er haftet weiterhin für die Kosten einer Verspätung, die durch sein Verschulden entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden am eigenen oder an fremden Fahrzeugen, die durch ungeeignete oder mangelhafte Befestigung dieser Gegenstände verursacht werden. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind bei Entladung sofort dem Ladepersonal zu melden und durch eine Schadensaufnahme feststellen zu lassen. Für die Verjährung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag gelten die Bestimmungen des § 439 HGB. Der Anspruchsteller haftet für alle Schäden, die durch unterlassene, fehlerhafte oder unvollständige Angaben in den Beförderungsdokumenten entstehen, sofern er diese zu vertreten hat. 9.1 Haftung der kurier-zentrale Birwe GmbH Die kurier-zentrale Birwe GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (wie etwa Naturkatastrophen, Witterungseinflüsse) oder nicht zurechenbare Handlungen Dritter (Einbruchdiebstahl o. Ä.) entstehen. Für die Haftung aus der Beförderung der Motorrädern oder Fahrrädern gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 25, 31 bis 33 EVO sowie die §§ 423 bis 430, 432 bis 437 HGB. Aus anderen Rechtsgründen haftet die kurier-zentrale Birwe GmbH dem Reisenden grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) und der Herbeiführung von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außer in den Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sachschäden gegenüber jedem Reisenden auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR beschränkt. Die Bestimmung des Haftpflichtgesetzes (HPflG) bleibt im Übrigen unberührt. 10.0 Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand Auf die Beförderung finden im Binnenverkehr die Vorschriften deutschen Rechts Anwendung. Alle Leistungen erbringt die kurier-zentrale Birwe GmbH ausschließlich zu den genannten Bedingungen. Ist der Beförderungsvertrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgeschlossen, ist der ausschließliche Gerichtsstand Essen. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |